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ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SAYLAN REISEN. (IM WEITEREN Saylan Reisen.)

  wir bitten Sie unsere nachfolgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" genau durchzulesen. Diese Bestimmungen regeln den Inhalt für den zustande kommenden Reise- bzw. Vermittlervertrag zwischen Ihnen als Reisegast und der Saylan Reisen ( im Text "Saylan Reisen" genannt) bzw. dem jeweiligen Reiseveranstalter Ihrer Reise.

Ebenso wie der Reisevermittler Saylan Reisen ist der Kunde verpflichtet, die empfangenen Unterlagen und Informationen des Leistungsträgers oder Reiseveranstalters unverzüglich nach Erhalt auf Übereinstimmung mit dem erteilten Auftrag zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, den Reisevermittler von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten.

Die Reiseunterlagen werden dem Kunden je nach Wahl seitens des Reiseveranstalters oder des Leistungsträger unverzüglich zur Verfügung gestellt, zugesandt oder im Geschäftslokal des Reisevermittlers ausgehändigt. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt auf ausschließliches Risiko des Kunden. Der Reisevermittler ist nicht verpflichtet, abhandengekommene oder verlorengegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn er dies zu vertreten hat.

1. Vertragsgegenstand und -abschluss
1.1 Mit dem Auftrag zur Vermittlung einer Reiseleistung und der Annahme dieses Auftrages durch den Reisemittler, kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB zustande.

1.2 Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Reisevermittler Saylan Reisen den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet-Verbindungen) vorgenommen werden.

1.3 Zu Unterscheiden ist, dass bei einer Online-Buchung im Internet der Vertrag auf folgende Weise zustande kommt. Sobald der buchende Kunde den Button "buchen" ("Verbindliche Reiseanmeldung abschicken") anklickt, kommt ein verbindlicher Buchungsauftrag zustande. Bis zu diesem Schritt entstehen dem Kunden bei der Online-Buchung - über eine Internetverbindung - allerdings keine Verpflichtungen.

1.4 Mit der Anmeldung von Saylan Reisen beim jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger, kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zustande.

1.5 Sollten in der Anmeldung weitere Teilnehmer mitaufgeführt sein, so gilt die Verpflichtung des Anmelders auch für diese Reiseteilnehmer, für die der Kunde somit gleichermaßen einsteht.

1.6 Der Kunde erklärt durch den rechtsverbindlichen Auftrag außerdem, dass er geschäftsfähig und volljährig ist.

1.7 Saylan Reisen akzeptiert den Buchungsauftrag nach Buchungseingang oder kontaktiert den buchenden Kunden umgehend. Sollten die Leistungen des Reiseveranstalters von der angefragten Leistung abweichen, ist Saylan Reisen berechtigt, vom Reisevermittlungsauftrag zurückzutreten.

1.8 Betreffend der Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Leistungsträger gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.


2. Auskünfte und Hinweise
2.1 Saylan Reisen haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.

2.2 Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte oder Hinweise besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.


3. Zahlung
3.1 Sofern Saylan Reisen berechtigt ist, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers entgegenzunehmen, verwendet er diese bestimmungsgemäß. Anzahlungen für Reiseleistungen im Sinne des § 651 a BGB dürfen nur gegen Ausgabe des Sicherungsscheins angenommen werden.

3.2 Anzahlungen in angemessenem Umfang - mindestens jedoch 50,00 Euro -, werden auf den Gesamtreisepreis berechnet.

3.3 Restzahlungen werden mit Aushändigung oder Empfang der Reiseunterlagen in voller Höhe fällig.

3.4 Zahlungen können per Überweisung, Barzahlung oder Kreditkarte erfolgen.

3.5 Aufgrund von verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann Saylan Reisen die angemeldete Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren.

3.6 Mit der Bereitstellung der Reisedokumente ( Flugschein, Voucher etc.) in den Geschäftsräumen von Saylan Reisen, erfüllt Saylan Reisen die Vermittlungsleistung.

3.7 Bei Bedarf behält sich Saylan Reisen vor die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese per Zustellung am Flughafen des Abfluges hinterlegen zu lassen. Für eine Hinterlegung kann eine einmalige Gebühr bis zu 30.- Euro zuzüglich zu den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.

3.8 Zahlungen des Kunden sind unverzüglich ihrer Zweckbestimmung zuzuführen.

3.9 Nur in Fällen von kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig.


4. Haftung
4.1 Saylan Reisen haftet dafür, daß die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung der Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden.

4.2 Saylan Reisen haftet nicht dafür, daß ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande kommt. Der Vermittlungserfolg selbst wird nicht geschuldet.

4.3 Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des Reisevermittlervertrages. Daher besteht auch keine Haftung seitens Saylan Reisen für Leistungen, die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringen sind.

4.4 Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, haftet Saylan Reisen im Bereich der Kardinalpflichten auf die im vorhersehbaren und vertragstypischen Maße möglichen Schäden.

4.5 Die Verantwortlichkeit von Saylan Reisen, beinhaltet nicht vorhersehbare Schäden in diesem Zusammenhang.

4.6 Saylan Reisen ist verpflichtet, den Kunden über erhebliche Umstände zu informieren, die die vermittelte Leistung, den Leistungsträger oder den Reiseveranstalter betreffen, soweit dem Reisevermittler dies zumutbar und möglich ist.

4.7 Saylan Reisen haftet nur in den unter Punkt 4.B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Fällen als Reiseveranstalter im Sinne der § 651 a BGB.


4b. Haftung als Reiseveranstalter
Abweichen von Punkt 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet Saylan Reisen in den Fällen, in denen sie als Reiseveranstalter auftritt:

4.B1 für die gewissenhafte Vorbereitung der eigenen Reiseleistungen.

4.B2 für die sorgfältige Auswahl und die regelmäßige Kontrolle der Leistungsträger.

4.B3 für die Richtigkeit der ausgeschriebene Leistungsbeschreibungen.

4.B4 für die Unterrichtung über erhebliche Änderungen von Reiseleistungen gegenüber der Ausschreibung.

4.B5 Saylan Reisen haftet nicht für leichte Fahrlässigkeiten sowie für vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen ihrer Erfüllungsgehilfen, die sich nicht als Pflichtverletzungen im Rahmen des Reisevertrages darstellen. Ob ein Mangel an Leistungen der Reise besteht, richtet sich nach der Verkehrsanschauung am jeweiligen Leistungsort. Eine Haftung von Saylan Reisen bleibt ausgeschlossen im Falle der Beeinträchtigung oder des Ausfalles der Reise durch höhere Gewalt und sonstige, von Saylan Reisen nicht zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von dem Reisenden und Saylan Reisen je hälftig zu tragen. Eine Haftung bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, Saylan Reisen aber in der Lage ist, eine Leistung gleichen oder höheren Standards zu erbringen, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer Minderleistung kann der Kunde eine Herabsetzung verlangen, wenn:


trotz vorliegender Mängel die Annahme der Leistung objektiv zumutbar ist oder
die Leistung aus Gründen, die weder Saylan Reisen noch der mit der Erbringung der Leistung beauftragte Unternehmer zu verantworten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann.

4.B6 Der Reisende kann durch schriftliche Erklärung Aufhebung des Reisevertrages verlangen, wenn erhebliche Leistungsmängel vorliegen und ihm nach erfolglosem Abhilfeverlangen die Annahme der Leistung nicht zumutbar ist. Wird der Vertrag aufgehoben, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet Saylan Reisen dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht gänzlich wertlos waren. Der Reisende hat neben dem Anspruch auf Wandlung oder Minderung einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung liegenden Schadens, wenn aus Gründen, die Saylan Reisen zu vertreten hat, eine Beeinträchtigung der gesamten Reise vorliegt.

Etwaige, bei der Reise auftretende Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei Saylan Reisen geltend zu machen.


5. Reisevertragliche Ansprüche/ Reklamationen
5.1 Im Falle dessen, dass unerwartete Reisemängel auftreten, müssen diese - auch zur Wahrung reisevertraglicher Ansprüche - ausschließlich dem Reiseveranstalter, Leistungsträger oder dessen örtlicher Vertretung sofort nach bekannt werden, angezeigt werden. Zur Behebung der Mängel bzw. vor Kündigung des Reisevertrages ( §651 a BGB) ist dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Außer in Fällen, wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
6. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen (Pass-, Visa- Devisenangelegenheiten)
6.1 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Sofern nicht im Rahmen einer Pauschalreise Saylan Reisen oder der Veranstalter über Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt informiert, hat dies der Kunde selbst zu tun. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

6.2 Saylan Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reisevermittler mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reisevermittler die Verzögerung zu vertreten hat.

6.3 Im Zweifelsfalle hat sich der Kunde selbst an das zuständige Konsulat des Reiselandes bzw. seines Heimatlandes zu wenden.


7. Stornierung / Buchungsabbruch/ Umbuchung
7.1 Eine mögliche Stornierung einer Buchung richtet sich ausschließlich nach den Reiseverträgen bzw. AGB´s der jeweiligen Reiseveranstalter und kann von Saylan Reisen nicht beeinflusst werden. Dem Kunden wird empfohlen diese Erklärung schriftlich abzugeben. Saylan Reisen kann also keine Sonderregelungen oder Veränderungen mit dem Buchenden verhandeln. Dies gilt auch für das Entstehen oder die Höhe von Stornierungskosten.

7.2 Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungskosten ist in der Regel die Reiseart und die Zeitdauer zwischen Stornierung und Datum des geplanten Reiseantritts. Saylan Reisen haftet weder für Richtigkeit noch für Vollständigkeit, wird dem Buchenden aber nach bestem Wissen und Gewissen Auskünfte geben,.

7.3 Die Rechtsverbindlichkeit hinsichtlich der Stornogebühren der Reiseveranstalter sind ausschließlich der AGB des jeweiligen Reiseveranstalters zu entnehmen.

7.4 Als Vorbeugemaßnahme empfiehlt Saylan Reisen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

7.5 Saylan Reisen behält sich vor, dem Kunden die Umbuchungskosten der Reiseveranstalter zuzüglich einer eigenen Bearbeitungsgebühr in Höhe von max. 30,00 Euro in Rechnung zu stellen.


8. Höhere Gewalt
8.1 Steht die Reise unter dem Einfluss von höherer Gewalt (z.B. von Naturkatastrophen oder inneren Unruhen) und wird hierdurch ihre Durchführung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Bei Vertragskündigung, kann der Reiseveranstalter für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Ist die Kündigung nach Reiseantritt erfolgt, steht der Reiseveranstalter in der Verpflichtung, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Mehraufwand für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.

9. Datenschutz
9.1 Saylan Reisen wickelt den Buchungsauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ab.

9.2 Zum Zwecke der Durchführung des Buchungsauftrages werden personenbezogene Daten des Buchenden erhoben, gespeichert und weitergegeben. Der Buchende stimmt dieser Datenverarbeitung und -übermittlung ausdrücklich zu.

9.3 Personenbezogene Daten werden ausschließlich an die Unternehmen weitergegeben, die an der Buchung beteiligt sind. Die Daten werden nur zur Abwicklung der Buchung und der Verbesserung des Angebotes genutzt. Personenbezogenen Daten werden nicht für andere Zwecke an Dritte weitergegeben.

9.4 Saylan Reisen haftet bei übermittelten Informationen - im Rahmen des rechtlich Zulässigen - weder für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Absender rechtswidrig handelt, indem er die Information übermittelt.

9.5 Übertragungswege im Internet sind nicht immer gegen unbefugten Zugriff Dritter gesichert. Damit besteht für technisch hinreichend versierte Teilnehmer im Internet die Möglichkeit, auf fremde Daten zuzugreifen, diese zu lesen und zu bearbeiten. Der Kunde trägt die hiermit verbundenen Risiken. Saylan Reisen übernimmt für Folgen eines etwaigen Zugriffs Dritter keine Haftung.

9.6 Saylan Reisen übernimmt keine Haftung für außerhalb ihres Einflussbereiches liegende Ereignisse und Umstände; dies gilt insbesondere für die Leistungen der Betreiber von Telekommunikationsanlagen und anderer Dienstanbieter sowie für die Funktionsfähigkeit von technischen (z.B. Hard- und Software) Einrichtungen außerhalb des Saylan Reisen eigenen Netzwerkes.


10. Abtretungsverbot
10.1 Nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Saylan Reisen, ist eine Abtretung etwaiger Ansprüche (Rechte und Pflichten) aus dem Vermittlungsvertragsverhältnis und in Zusammenhang mit diesem Vermittlungsvertrag an Dritte und soweit der jeweilige Reiseveranstalter seine Zustimmung erklärt, zulässig. Das gleiche gilt für die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen.


11. Änderung Der Leistung
11.1 Saylan Reisen behält sich das Recht vor, Änderungen der angebotenen Leistung im Hinblick auf Erweiterungen und Verbesserungen nach dem aktuellen Stand der Sachlage auch zu Lasten des Kunden / Buchenden vorzunehmen, sofern Saylan Reisen ein berechtigtes Interesse aufgrund schwerwiegender Änderungsgründe hat (z.B. Änderung der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Non-Stop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, bzw. Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaft sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichedn Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten) Die Interessen des Kunden / Buchenden werden in einem solchen Fall angemessen berücksichtigt (sog. zumutbare Änderung).

11.2 Der Kunde ist in Fällen wie unter 11.1 beschrieben, nicht berechtigt kostenfrei von dem abgeschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Außerdem besteht auch kein Ersatzanspruch gegen Saylan Reisen für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden.

11.3 Saylan Reisen behält sich vor, Änderungen der angebotenen Leistungen der Reiseveranstalter an den Kunden ohne jegliche Haftung für diese durchzureichen.

11.4 Bei Preiserhöhungen über 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht dem Kunden eine kostenfreie Kündigung des Reisevermittlungsvertrages zu; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


12. Änderung Der Bestimmungen

12.1 Zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Saylan Reisen jederzeit berechtigt. Diese Änderung wird dem Kunden / Buchenden unter Hinweis auf die Bedeutung mitgeteilt und eine Frist zum Widerspruch von einem (1) Monat eingeräumt.


13. Ausschlussfrist, Verjährung

13.1 Der Kunde hat sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber Saylan Reisen innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger vereinbarten Reiseende gegenüber Saylan Reisen geltend zu machen. Ansprüche gegen den Reisevermittler entfallen bei Fristversäumnis dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.

13.2 Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren ein Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Bei schwebenden Verhandlungen über Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Saylan Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


14. Sonstiges
14.1 Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.

14.2 Der Vermittlungsvertrag bleibt von einer Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrags berührt.

14.3 Die Wirksamkeit der vorstehenden Bestimmungen kann nicht durch anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Kunden / Buchenden eingeschränkt werden.

14.4 Mündliche Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen bestehen nicht bzw. verlieren mit Abschluss des Vertrages ihre Wirksamkeit.

14.5 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden sollen zu Beweiszwecken in Schriftform erfolgen. Fax und E-Mail wahren die Schriftform.


15. Erfüllungsort, Gerichtsstand
15.1 Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

15.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Saylan Reisen

15.3 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von Saylan Reisen